Heute möchte ich mal auf die Frage eingehen, was passiert, wenn man im ICE keine gültige Fahrkarte hat.
Du kannst noch buchen
Nach Abfahrt des Zuges hast Du noch 10 Minuten Zeit Dir eine Fahrkarte für die entsprechende Strecke zu buchen. Das kannst Du entweder direkt auf Bahn.de machen oder in der DB Navigator-App erledigen. Es gibt auch noch ander Apps mit denen Du gültige Bahntickets buchen kannst, doch diese kenne ich nicht so gut deshalb gehe ich hier jetzt nicht genauer darauf ein.
Somit hat sich die Ausrede „der Automat war kaputt“ oder „der andere Zug war verspätet“ erledigt.
Ob Dein Handy Datenvolumen oder Akku hat, ist Deine eigene Verantwortung. Intelligente Mitmenschen gehen morgens immer mit frisch geladenem Handy aus dem Haus. Um ganz schnell etwas zu buchen oder zu bezahlen, solltest Du im Idealfall schon einen Account eingerichtet und Dein Zahlungsmittel hinterlegt haben. Hast Du weder noch werden Dir 10 Minuten wohl nicht reichen…
Was passiert, wenn man keine Fahrkarte hat?
Kommt ein Zugbegleiter auf Dich zu und möchte Deine Fahrkarte kontrollieren, dann ist es zu spät. Nur wenn er sehr nett und gut gelaunt ist, kann er Dir eventuell bei dem Erwerb eines Tickets behilflich sein. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Und er wird dies auch nur tun, wenn er oder sie den Eindruck hat, dass Du ehrlich bist und wirklich Hilfe brauchst.
Wenn der Zugbegleiter Dich auffordert, jetzt gleich mit ihm zusammen das Ticket zu kaufen, solltest Du dem möglichst nachkommen. Ist Dir das nicht möglich, weil Du entweder kein Internetzugang oder kein funktionierendes Zahlungsmittel hast, dann gibt es von ihm eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung.
Fahrpreisnacherhebung
Eine Fahrpreisnacherhebung kostet im günstigsten Fall 60 € oder je nachdem wie weit Du schon gefahren bist den doppelten Flexpreis. Wenn Du also vorhin nicht buchen wolltest, weil es Dir zu teuer war… Pech, jetzt zahlst Du doppelt so viel.
Wenn ich diesen Umstand einem Fahrgast erkläre, fällt manchen ganz plötzlich ein, dass sie doch ein funktionierendes Zahlungsmittel haben und der Handyakku gar nicht so leer ist wie eben behauptet. In so einem Moment hat es derjenige bei mir total verschissen und ich bleibe daneben stehen, bis er das Ticket gekauft hat und ich scanne dieses dann auch sofort ab.
Für eine Fahrpreisnacherhebung brauchst Du einen Ausweis oder ähnliches, im Idealfall mit Deiner Adresse darauf. In Ausnahmefällen können wir auch einen Führerschein oder Krankenkassenkarte akzeptieren. Allerdings nur, wenn der Fahrgast seine Adresse glaubhaft angeben kann. Wenn jemand angeblich die eigene Postleitzahl nicht kennt, nicht weis wie der Straßennamen geschrieben wird oder einfach nur irgendwas erfindet, dann muss ich das nicht akzeptieren.
Wenn Du „Nix“ hast
Wenn angeblich „nix“ vorhanden ist, dann ist das nicht gut. Ohne irgendwelche Ausweispapiere sollte man nicht in einen Fernverkehrszug einsteigen. Nicht mal, wenn man ein Ticket im Handy hat. Denn im Zweifelsfall sollte man ja beweisen können, dass man wirklich die auf dem Ticket genannte Person ist. Alle Onlinetickets sind Personengebungen und können nicht weiter gegeben werden.
Sollte wirklich Dein Geldbeutel mit allen Papieren geklaut sein, solltest Du direkt zur Polizei gehen und bekommst dort ein vorläufiges Dokument. Aus diesem geht Deine Adresse klar hervor und damit kann eine Fahrpreisnacherhebung erstellt werden.
Somit ergibt sich die Reihenfolge: Erst zur Polizei und dann in den Zug!
Andernfalls kann es passieren, dass der Zugbegleiter die Bundespolizei hinzuruft, die dann die Personalien feststellt. Da dies etwas länger dauert, bedeutet dieses meistens, dass die Person ohne Papiere den Zug verlassen muss, damit dieser weiter fahren kann.
Aber ich habe schon paarmal erlebt, dass einer Person beim Anblick der Polizisten einfällt, dass sie ja doch einen Ausweis dabei hat. Ein solches Verhalten kann dann sogar zu noch mehr Kosten führen.
Ich habe ein Ticket, nur nicht hier
In stressigen Situationen kann es ja mal passieren, dass man sich ein Ticket gebucht und ausgedruckt hat, dieses aber vergisst oder verliert. Dann ist das auch kein Drama. In so einem Fall wird eine Fahrpreisnacherhebung gemacht, diese kannst Du dann innerhalb 14 Tage in einem Reisezentrum gegen die Vorlage des ursprünglichen Tickets auf eine geringe Bearbeitungsgebühr mindern lassen.
Du siehst, es besteht kein Grund, mit dem Fahrkartenkontrolleur zu diskutieren. Im Gegenteil, wenn dieser den Eindruck hat Du hältst ihn absichtlich von seiner Arbeit ab, dann kann er Dich deswegen von der Fahrt ausschließen. Das heißt, Deine Reise endet im nächsten Bahnhof. Und dieses eventuell auch mit Unterstützung der Bundespolizei.
Fahrpreisnacherhebung und dann?
Die Fahrpreisnacherhebung ist eine Rechnung, die man entweder in einem beliebigen Reisezentrum bezahlen kann, oder per Überweisung. Auf db-fn.de kannst Du das online erledigen.
Dafür hat man 14 Tage Zeit. Im Reisezentrum werden Bargeld und die üblichen Karten akzeptiert.
Wenn man gerade auf dem Weg in den Urlaub und ins Ausland ist, sollte man sich zeitnah darum kümmern das dies jemand für einen erledigt. Denn nach den 14 Tagen geht die Forderung an ein Inkassounternehmen über.
Dies ist dann meistens mit weiteren Kosten verbunden.
Fahrkarte doch da?
Sollte jemand während der Fahrt noch, die Fahrkate wieder finden, dann kann die Fahrpreisnacherhebung noch storniert werden. Allerdings nur noch während dieser Zugfahrt und solange der Zugbegleiter nicht die „Schicht beendet“ hat. Dies ist also wirklich nur innerhalb kürzester Zeit möglich. Alles Spätere musst Du über das Reisezentrum im Bahnhof klären.
Solltest du der Meinung sein, der ausstellende Zugbegleiter hat einen Fehler gemacht, kannst du dich auch an die angegebene Adresse der FN-Stelle wenden. Allerdings musst du dazu ein gültiges Ticket nachweisen können.

Dieses Bild habe ich durch die KI generieren lassen und dient nur der Aufmerksamkeit.







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